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KK PS - Umsatzsteuer-Schulung §2b - Teilnahme vor Ort
Nach derzeitigem Stand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ab dem 01.01.2027 die bislang wiederholt verschobene verpflichtende Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) in Kraft tritt. Damit unterliegen juristische Personen des öffentlichen Rechts – und somit auch unsere Kirchengemeinden – in deutlich größerem Umfang der Umsatzsteuerpflicht. Der Grundsatz lautet dann: Leistungsaustausch gegen Entgelt = grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, es greift eine ausdrückliche Steuerbefreiung.
Das bedeutet: Viele Tätigkeiten, die bisher ohne steuerliche Konsequenzen waren, müssen künftig umsatzsteuerlich bewertet und ggf. abgeführt werden. Niemand im Kirchenkreis steht außerhalb dieser Verantwortung – weder in der Verwaltung noch in den Gemeinden.
Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeitenden in Kirchengemeinden und Kirchenkreisverwaltungen, die mit Finanzen, Verträgen, Vermietungen, Veranstaltungen oder Drittleistungen in Berührung kommen – also praktisch alle Bereiche der Verwaltung.
Themen im Überblick:
• Allgemeine Begriffserklärungen zur Umsatzsteuer Was bedeutet Umsatzsteuerpflicht? Was ist ein steuerbarer Umsatz? Welche Steuerbefreiungen gibt es?
• Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG Wann gilt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Unternehmer im steuerlichen Sinne – und welche Konsequenzen hat das?
• Übergangszeitraum und Umsetzungsfristen Was muss bis wann geregelt sein? Welche Handlungsspielräume bestehen noch?
• Praxisbeispiel Kirchenmusik Gerade im Bereich der Kirchenmusik entstehen häufig Grenzfragen: Konzerte, Auftritte, Honorare, Kooperationen mit Dritten – all das muss unter § 2b UStG neu bewertet werden. Die Schulung geht gezielt auf typische Situationen der Kirchenmusik ein und zeigt auf, wann Umsatzsteuerpflicht entstehen kann und wann Befreiungen greifen.