KKV PS - Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterweisen.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr Kay-Albert Schult von der B.A.D. GmbH wird für uns diese Unterweisung vornehmen.
Themen der Unterweisung:
1. Arbeits- und Gesundheitsschutz – Strukturen im Kirchenkreis
2. Rechte – und Pflichten des Arbeitgebers
3. Rechte – und Pflichten der Arbeitnehmenden
4. Arbeitsmedizinische Aspekte
5. Brandschutz / Evakuierung
6. Erste – Hilfe / Ersthelferinnen und Ersthelfer
7. Ergonomie am Arbeitsplatz
8. Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung / Belichtung / Lüftung etc.)
9. Verschiedenes
Die Unterweisung findet online über Microsoft Teams statt. Den Zugangslink erhalten Sie einige Tage vor Veranstaltung.
Bitte melden Sie sich bis zum 04.04.2025 über das Fortbildungsangebot des Ev. Bildungswerks
FBS Bad Oldesloe & Bad Segeberg: interne Fortbildungsangebote im Bildungswerk an.
Für Rückfragen bzgl. Ihrer Anmeldung steht Ihnen Frau Ines Stamer im Ev. Bildungswerk unter i.stamer@kirche-ps.de zur Verfügung.
Ich weise darauf hin, dass die Teilnahme an dieser Unterweisung für alle Mitarbeitenden der Kirchenkreisverwaltung verpflichtend ist.
Status:
Kursnr.: XBW066
Beginn: Mo., 19.05.2025, 10:00 - 11:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: SE Online über Teams
Gebühr: 0,00 €
Abweichende Tage: